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    Pathologisches Institut

    Sektion

    Sektionen im Institut für Pathologie

    Sektionsbezogen hat der Pathologe gegenüber seinen klinischen Kollegen drei Bitten:

    • sich im Zweifel für Sektionen zu entscheiden
    • für den Sektionsantrag unser Antragsformular zu benutzen
    • darauf evtl. ansteckende Erkrankungen (z.B. Hepatitis, HIV, Tbc) zu vermerken
    • Weitergehende Auskünfte zu Sektionen unter 0931 / 31-81241

    Häufig wird die Pathologie immer noch in erster Linie mit Sektionen assoziiert. Dabei spielen diese mittlerweile in ihrem Arbeitsalltag eine untergeordnete Rolle. Dies liegt vor allem an der dramatischen Zunahme der Histopathologie, aber auch an der in den letzten Jahrzehnten stark rückläufigen Sektionsfrequenz. Ursächlich ist z.T. das mangelnde Interesse der Kliniker, die sich dank der enormen Fortschritte der apparativen Untersuchungsverfahren (z.B. Bildgebung) ihrer Diagnosen so sicher sind, daß ihnen eine sektionspathologische Überprüfung entbehrlich erscheint. Teilweise fehlt auch das Einverständnis der Angehörigen, obwohl Sektionen weder Aufbahrung noch Bestattung der Verstorbenen beeinträchtigen. Trotzdem hat die Sektion ihre traditionelle Rolle in der Qualitätskontrolle der klinischen Diagnostik nicht verloren.

    Unter den verschiedenen Sektionstypen (z.B. nach dem Bundesseuchengesetzt bei Verdacht auf eine meldepflichtige ansteckende Erkrankung oder versicherungsinduziert zur Klärung finanzieller Ansprüche) steht die sog. klinische Sektion bei weitem im Vordergrund. Bei ihr geht es um die Aufklärung von Todesursache und Erkrankungen des Verstorbenen. Im Gegensatz dazu gehören forensische Obduktionen, welche der Aufklärung einer Straftat (z.B. Mord) dienen, in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsmedizin. Geographisch ist das pathologische Institut zuständig für die Durchführung von Sektionen nicht nur in Würzburg und Umgebung, sondern darüberhinaus in Krankenhäusern großer Teile Unterfrankens. Das Altersspektrum der Autopsien hat sich in den letzten Jahren verlagert, weg vom Ende der natürlichen Lebenspanne hin zu ihrem Anfang, d.h. in den Bereich der Totgeburten (prä- und perinatal). Auch bei diesen sog. fetalen Obduktionen geht es um die Aufklärung von Erkrankungen wie z.B. Fehlbildungen.

    Eine klinische Obduktion erfolgt auf schriftlichen Antrag (Formular) durch den verantwortlichen Arzt des Verstorbenen. Voraussetzung ist i.d.R. das Einverständnis der Angehörigen sowie eine natürliche Todesursache. Sofern keine erschwerende Umstände, wie z.B. Voroperationen mit starken Verwachsungen, vorliegen, dauert eine Autopsie bei Erwachsenen ca. 2-3 Stunden und erfolgt nach einem standardisierten Verfahren. Dabei wird nach Eröffnung von Brustkorb und Bauch zuerst das Herz entnommen, danach Lungen, Oberbauchorgane (Leber, Magen, Milz und Pankreas), Ausscheidungsorgane (Nieren mit Nebennieren, Blase) sowie Darm. Die Standardsektion schließt meistens mit der Eröffnung des Schädels. Der makroskopische Sektionsbefund wird anschließend durch die histologische Begutachtung der verschiedenen Organe ergänzt. Danach erfolgt die endgültige pathologische Begutachtung.

    Vor den sektionsprozeduralen Reformen Rudolf Virchows beschränkte sich der Pathologe bei Sektionen auf die den Kliniker interessierenden Aspekte. Aber erst ab ca. 1875, d.h. nach Durchsetzung der Reformen (u.a. Einführung der standardisierten Sektion, welche in fester Reihenfolge alle Organe des Körpers begutachtet), konnte die Leichenschau ihre enorme Bedeutung im Rahmen der Qualiltätskontrolle der damals noch primitiven medizinischen Diagnostik gewinnen. Nachdem über 100 Jahre später die enormen Forschritte der bildgebenden Diagnostik es dem Arzt erlauben, mit hoher Auflösung auch in die entferntesten Winkel der Körpers zu schauen, konzentriert sich der sezierende Pathologe wieder mehr auf die klinischen Vorgaben trotz Beibehaltung der standardisierten Vorgehensweise.